Kosten

Der Rechtsanwalt muß nicht teuer sein!

Die Vergütung (Gebühren und Auslagen) des Rechtsanwalts ist durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) reguliert. Sie berechnet sich nach dem Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit (Gegenstandswert). Welcher Gegenstandswert festgelegt wird, muss anhand des konkreten Falles individuell ermittelt werden.

So berücksichtige ich bei der Festlegung des Gegenstandswertes die individuellen Umstände Ihres Falles, insbesondere die Bedeutung der Angelegenheit, den Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
Um eine großtmögliche Kostentransparenz zu erreichen, ist es für mich selbstverständlich, vor der Erteilung eines Mandats das voraussichtlich entstehende Honorar zu kalkulieren. Außerdem erhalten meine Mendanten stets eine freundliche Auskunft über die Höhe der jeweils aufgelaufenen Anwaltskosten während der Bearbeitung einer Angelegenheit.